02.09.2024

Ausweisungen aus der Türkei

Eine Frau in Istanbul, der größten Stadt der Türkei. © David Monje (Unsplash.com)

Wir sind sehr dankbar für die Möglichkeiten, die unsere CM-Brüder und Schwestern in der Türkei haben. Die Kirchengemeinden und Gemeinschaften wachsen, was jedoch nicht ohne Widerstand seitens der Regierung geschieht. Da in der Türkei offiziell Religionsfreiheit herrscht, versuchen die Behörden, sich auf indirekte Weise in das Geschehen einzumischen. In den letzten Jahren ist die Türkei zunehmend gegen Ausländer vorgegangen, die ihren christlichen Glauben bezeugen, oder gegen Personen, die in christlichem Kontext arbeiten. Die Verweigerung von Einreisegenehmigungen, selbst für türkische Staatsbürger mit Migrationshintergrund, sowie Ausweisungen nehmen zu.

Das Verfassungsgericht der Türkei in Ankara erklärte jetzt - mit einer Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen - die Ausweisung von neun ausländischen Christen für rechtmäßig. Die Personen wurden aufgrund angeblicher „missionarischer Aktivitäten“ für schuldig erklärt. Die neun Angeklagten gehören zu den mehr als 30 ausländischen Christen, die von den türkischen Behörden wegen 'religiöser Aktivitäten' einen 'N-82'-Code erhielten. Die „N-82“-Codes stufen Christen als „Risiko für die nationale Sicherheit“ ein.

Die neun kürzlich ausgewiesenen Personen können vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen das Urteil Berufung einlegen. Seit 2018 wurden 185 Christen ausgewiesen oder dürfen nicht mehr ins Land einreisen, darunter auch Ehepartner und Familienangehörige türkischer Staatsangehöriger.

Beten Sie für unsere Brüder und Schwestern in der Türkei, dass sie durch die Kraft des Geistes und den Schutz des Allmächtigen gestärkt werden.